für Besucher/Nutzer der Escaperäume von Legendary Escape Giessen der sportify GmbH.
Wir begrüßen Sie herzlich und wünschen viel Spaß und bitten Sie, sich an die Spielregeln zu halten.
Zu einem reibungslosen Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages.
Wir bitten Sie um sorgfältiges Lesen und Beachtung.
§ 1 Nutzung
Die Besucher nutzen die Geschäftsräume auf eigene Gefahr. Insbesondere das Klettern auf Hindernisse, das Verschieben von Hindernissen, mutwillige Beschädigung der Räumlichkeiten und der zugehörigen Ausstattung ist untersagt. Darüber hinaus ist jeglicher gewaltsamere Umgang mit Mitspielern und der Ausstattung nicht gestattet
Wir bitten Sie, für die Einweisungen 15 min vor Spielbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung.
Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 2 Gegenstände und Ausstattung
Die Gegenstände und Ausstattung in unseren Geschäftsräumen werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte eine Beschädigung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler auftreten, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, dass zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.
§ 3 Garderobe
Wir stellen unseren Besuchern kostenlos Schließfächer für die Verwahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Die Schließfächer sind beim Verlassen zu leeren. Wir behalten uns das Recht vor nach Betriebsschluss verschlossene Schließfächer aufzubrechen und diese zu Räumen. Die Inhalte werden im Anschluss für mindestens vier Wochen verwahrt und können gegen einen entsprechenden Besitznachweis abgeholt werden.
Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.
§ 4 Anweisungen
Sämtliche Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten.
Personen, die gegen unsere Hausordnung und Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.
§ 5 Eintrittspreise
Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht, obwohl eine Buchung vorliegt, so wird der Eintrittspreis nach der Gesamtbuchung bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat.
§ 6 Rauchverbot, Alkoholverbot für Minderjährige und Alkoholeinschränkung
In der gesamten Geschäftsräumen besteht Rauchverbot. Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige ist nicht gestattet. Bei Nachfrage ist ein gültiger Ausweis vorzuzeigen.
Die Teilnahme an den Spielrunden ist zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit von Mitspielern unter Alkoholeinfluss untersagt. Wir behalten uns das Recht vor Personen die unter dem Einfluss von Alkohol stehen vom Spielbetrieb auszuschließen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.
§ 7 Vorzeitige Beendigung
Wird die Nutzung der Escaperäume vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 8 Bildmaterial
Das Fertigen von Foto oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Geschäftsräume ist, ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers, untersagt.
§ 9 Verwertung Bildmaterial
Durch den Besuch unserer Geschäftsräume sowie Zahlung des Eintrittspreises, kommt der Nutzungsvertrag zustande. Hierdurch wird die Erlaubnis erteilt, dass alle in der Arena geschossenen Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung durch die Betreiberin verwertet werden können. Dies schließt ausdrücklich die Eigenwerbung auf der Homepage und der Socialmedia-Seiten der Betreiberin mit ein.
Die Erlaubnis kann durch schriftlicher Widerspruch vor Spielantritt entzogen werden.
§ 10 Gewerbliche Vertragspartner
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
§ 11 Hausrecht
Die Legendary Escape Giessen Betreiber und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der Betreiber sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und der Arena, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Arena bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl/Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
§ 12 Haftung
Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern/Nutzern, welche durch die Benutzung der Gegenstände und Ausrüstung oder der Geschäftsräume hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 13 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gießen, den 10.03.2020